Die im letzten Jahr begonnene strategische Neuausrichtung erfordert Wertkorrektur 

Frankfurt am Main, 08.05.2013 – Der Vorstand der GROUP Business Software AG (ISIN DE0005104509/ WKN 510450) teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussvorbereitungen bei pflichtgemäßem Ermessen ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft angenommen werden muss (§ 92 Abs. 1 AktG).

Verantwortlich hierfür sind im wesentlichem die bilanziellen Folgen der Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2012. Die Bilanz der Gesellschaft wurde überwiegend bestimmt durch Firmenwerte und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Zuge dieser Maßnahmen in Folge von Impairment-Tests im Beteiligungsbereich zu korrigieren waren.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird voraussichtlich durch nicht operativ bedingte Wertekorrekturen im Bereich von 8,8 Mio. Euro belastet und wird daher zum Bilanzstichtag bei rund 6,4 Mio. Euro liegen.

Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft die Herabsetzung des Grundkapitals mindestens im Verhältnis 3 zu 1 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gem. § 229 AktG zur Deckung von Verlusten vorzuschlagen.

Die beabsichtigte Kapitalherabsetzung führt zu einer der Gesellschaft entsprechenden Bilanzstruktur, die die aus den eingeleiteten Strategien voraussichtlich bereits im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres resultierende Profitabilität der Gesellschaft unterstreicht.

Mit der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG ist eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Da die ordentliche Hauptversammlung voraussichtlich am 26.06.2013 stattfinden wird, macht der Vorstand von der Möglichkeit Gebrauch, die Verlustanzeige ausführlich in dieser Hauptversammlung darzulegen. Dort soll der Verlust des hälftigen Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG vom Vorstand angezeigt und die Lage der Gesellschaft dargelegt sowie die entsprechenden Maßnahmen erörtert werden.