Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff AktG i.V.m. § 222 AktG durch Zusammenlegung von Aktien 

Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG (die “Gesellschaft”) hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000 EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.

Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 04.04.2022, abends nach Börsenschluss (Record-Date) die Depotbestände an Stückaktien der GBS Software AG mit Valuta 05.04.2022 umgebucht werden. An die Stelle von je fünf (5) Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie (ISIN DE 000A14KR27 / WKN A14KR2) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie (ISIN DE000A3MQR99 / WKN A3MQR9). Soweit ein Aktionär einen nicht durch fünf (5) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (DE000A2TSQL9 / WKN A2TSQL) eingebucht. 

Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht ganzzahlig durch 5-teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, dem Bankhaus Gebr. Martin AG, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 25.04.2022 wertlos ausgebucht. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Es erfolgen keine Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren.

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Die derzeit unter der ISIN DE 000A14KR27 / WKN A14KR2 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3MQR99 / WKN A3MQR9 für „konvertierte“ Aktien.

 

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Der Vorstand

GBS Software AG, Am Storrenacker 1a, 76139 Karlsruhe

ISIN: DE000A3MQR99, A3MQR9 | Börse: Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr